Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht als Teilmaterie des öffentlichen Rechts regelt insbesondere Rechtsbeziehungen des Staates (Bund, Länder, Kommunen) zu seinen Bürgern, aber auch das Verhältnis der Organe der Exekutive zueinander. Innerhalb des Verwaltungsrechts wird üblicherweise zwischen allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht unterschieden. Im allgemeinen Verwaltungsrecht sind Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit festgelegt (so u.a. im Verwaltungsverfahrensgesetz). Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf (z. B. Baurecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Kommunalrecht, Umweltrecht). Das spezifische verwaltungsgerichtliche Verfahren ist maßgeblich in der Verwaltungsgerichtsordnung geregelt. In der Regel ist einer verwaltungsgerichtlichen Klage ein Widerspruchsverfahren vor der Verwaltungsbehörde vorgeschaltet.
Tätigkeitsschwerpunkte des Büros im Bereich Verwaltungsrecht sind insbesondere:
- Luftverkehrsrecht (Fluglärm und Schallschutz, Planungs- und Genehmigungsrecht, Flughafenentgelte)
- Straßen- /Leitungs- und Wegerecht
- Abgaben und Gebühren
- Öffentliches Baurecht
- Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren